Was ist das Einheitliche Patentgericht?
Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist das gemeinsame Patentgericht von 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (18 Mitgliedstaaten ab dem 1. September 2024), die das EPG-Übereinkommen ratifiziert haben.
Das EPG hat die Zuständigkeit über folgende Patentrechte:
- Europäische Patente und Ergänzende Schutzzertifikate (ESZ), sofern kein Opt-out erklärt wurde
- Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatente) und ESZ, die auf Einheitspatenten basieren