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How does the UPC work

Wie arbeitet das EPG?

Wie funktioniert der EPG? Was du wissen musst

Was ist das Einheitliche Patentgericht?

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist das gemeinsame Patentgericht von 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (18 Mitgliedstaaten ab dem 1. September 2024), die das EPG-Übereinkommen ratifiziert haben.

Das EPG hat die Zuständigkeit über folgende Patentrechte:

  • Europäische Patente und Ergänzende Schutzzertifikate (ESZ), sofern kein Opt-out erklärt wurde
  • Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatente) und ESZ, die auf Einheitspatenten basieren

Standorte des EPG

Das EPG besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei. Das erstinstanzliche Gericht hat zentrale Abteilungen in Paris und München, sowie regionale und lokale Kammern in verschiedenen Mitgliedstaaten. Die zentrale Abteilung ist nach Fachgebieten aufgeteilt, wobei der Standort des Gerichts durch den Technologiebereich des Patents bestimmt wird.

Jeder Vertragsmitgliedstaat der Europäischen Union kann eine lokale Kammer einrichten oder zusammen mit anderen Staaten eine regionale Kammer bilden. Das Berufungsgericht und die Kanzlei, die für die Verwaltung des Gerichts zuständig ist, haben ihren Sitz in Luxemburg.

Eine vollständige Liste der lokalen und regionalen Kammern finden Sie hier.

Die Abläufe und Verfahren vor dem EPG sind in einem umfangreichen Regelwerk festgelegt. Unsere Vertreter beim EPG stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie durch diese komplexen Abläufe und Verfahren zu begleiten.

Fragen zum EPG?

Bitte geben Sie hier Ihre Kontaktdaten ein und wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

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