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Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht

Ein neues System zur Durchsetzung von Patenten in Europa

Im Juni 2023 hat das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit aufgenommen und die Bedingungen für die Durchsetzung von Patenten in Europa grundlegend verändert.

Das EPG besitzt die ausschließliche Zuständigkeit für Klagen im Zusammenhang mit Europäischen Patenten mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatente) und fungiert als zentrale Anlaufstelle für europaweite Verletzungs- und Widerrufsverfahren. Die Zuständigkeit des EPG erstreckt sich auch auf alle bereits vom EPA erteilten herkömmlichen Europäischen Patente (EP), sofern kein Opt-out erklärt wurde. Europäische Patente, für die ein Opt-out erklärt wurde, unterliegen weiterhin der traditionellen Rechtsprechung vor den jeweiligen nationalen Gerichten. Nach Ablauf einer Übergangsfrist für das Opt-out werden alle EP der Zuständigkeit des EPG unterliegen.

Dank eines interdisziplinären Teams registrierter Vertreter vor dem EPG sind wir bestens aufgestellt, um Sie in entsprechenden Angelegenheiten vor dem Einheitlichen Patentgericht zu unterstützen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung in Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt und können diese Erfahrung in Verfahren vor dem EPG einbringen.

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